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Sporttreiben ist ein kulturelles Gut geworden und die Städte
und Gemeinden haben die gesellschaftliche Bedeutung des Sports
mit seinen positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen
Funktionen erkannt.
Für viele Kommunen ist der Sport mit all seinen Facetten
heute ein wichtiger Standortfaktor, der eine imagefördernde
Wirkung besitzt. Kurzum: seine Bedeutung ist so gewachsen,
dass die politischen Verantwortlichen die Entwicklung
des Sports in ihren Kommunen nicht dem Zufall überlassen
wollen. D.h. mittels Richtlinien und den darin festgeschriebenen
Kriterien soll eine gezielte Förderung der sporttreibenden
Vereine und Organisationen erreicht werden, um sie in ihrer
Hauptaufgabe, eine möglichst optimale Sportversorgung
der Bevölkerung zu sichern, zu unterstützen.
Die kommunale Sportförderung ist zwar eine freiwillige
Leistung der Städte und Gemeinden, die letztendlich von
der jährlichen Mittelbereitstellung in den Haushaltsplänen
abhängt, allerdings schaffen Richtlinien zur Sportförderung
einen übergeordneten Rahmen für die kommunale
Sportentwicklung. Sie übernehmen damit eine gewisse Steuerungsfunktion
und stellen Weichen für eine wünschenswerte Entwicklung.
In diesem Prozess ist ein partnerschaftliches Miteinander
zwischen Sportverwaltung, Sportpolitik und den Sportakteuren
von großer Wichtigkeit, um eine langfristige Planungssicherheit
für beide Seiten zur Sicherstellung der Sportversorgung
zu gewährleisten. Daher ist es sinnvoll, alle Beteiligten
bei der Erstellung von Richtlinien und den sich dadurch ergebenden
Handlungsspielräumen einzubeziehen, um trag- und zukunftsfähige
Sportförderrichtlinien zu entwerfen.
Als kompetente und neutrale Experten begleiten wir Sie in
diesem Prozess. Dabei können wir Sie mit den Ergebnissen
unserer Studien zur kommunalen Sportförderung optimal unterstützen.
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