|
Das Sportstättenbelegungskonzept / Hallenbelegungskonzept
gibt es in der Praxis nicht. Im Prinzip existieren genauso
viele Konzepte wie es Kommunen gibt. Die kommunale Sportstättenvergabe
lässt sich als "lokalspezifisches und historisch
gewachsenes Konstrukt" bezeichnen - aufgrund des Mangels transparenter Vergabekriterien meist nur bedingt
zielgerichtet.
Für den Entwurf einer lokalen Konzeption zur Sportstättenbelegung
sprechen daher insbesondere folgende Gründe:
- Abbau des Konfliktpotentials zwischen den Sportstättennutzern,
insbesondere den Sportvereinen, bei der jährlichen
Vergabe der Zeiten durch die Erarbeitung transparenter Vergabekriterien
- Optimale Auslastung der Gymnastik-, Turn- und Sporthallen
durch die Definition allgemein anerkannter Auslastungsstandards
sowie deren Kontrolle. Mit einer effektiveren Nutzung der
vorhandenen Kapazität ergeben sich neue Handlungsspielräume
und teilweise lassen sich kostspielige Neubaumaßnahmen
zunächst zurückstellen.
- Politische Steuerung im Sinne der kommunalen
Sportförderung durch eine strukturierte und konzeptionelle
Unterstützung von Zielgruppen bzw. zielgruppenspezifischen
Angeboten.
- Insbesondere bei der Einführung von Nutzungsgebühren
sollte eine übergeordnete Konzeption erarbeitet werden,
die ein Leitbild darstellt und die Ressourcen
zielgerichtet lenkt.
Unter unserer Anleitung und Moderation erarbeiten wir mit
Ihnen gemeinsam innerhalb eines Workshops eine auf Ihre Kommune
zugeschnittene Konzeption zur Sportstättenbelegung durch
die Klärung essentieller Fragen wie z.B.
- Welche Ziele verbinden wir mit der Hallenbelegungskonzeption?
- Nach welchen Vergabekriterien sollen künftig die
Gymnastik-, Turn- und Sporthallen den Vereinen und anderen
Nutzern zugeteilt werden?
- Wer ist für die Vergabe der Sportstättenzeiten
zuständig?
- Welche Auslastungsstandards legen wir an und wer kontrolliert
dieses Commitment?
|