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Schwäbisch Hall – Nutzungsentgelte und Sportförderung

Schwäbisch Hall – Nutzungsentgelte und Sportförderung

Die Stadt Schwäbisch Hall plant die Neuausrichtung der Nutzungsentgelte und der Sportförderung. Durch die Übertragung einiger Sportanlagen in einen Betrieb Gewerblicher Art (BGA) ist die Stadt Schwäbisch Hall angehalten, Erlöse aus der nicht hoheitlichen Nutzung zu generieren (z.B. Nutzung durch Sportvereine, andere Einrichtungen). Die Erarbeitung eines Konzeptes zur Neuausrichtung der Nutzungsentgelte soll dabei in engen Zusammenhang mit einer Diskussion zur Überarbeitung der städtischen Sportförderung erfolgen. Angestrebt wird eine Sportförderung, die weniger auf einer pauschalen Förderung beruht (Gießkannenprinzip), sondern die einen stärkeren Steuerungscharakter aufweist und die Sportvereine in ihrer Vereinsentwicklung fördern soll. Die Ausarbeitung der beiden Konzepte soll in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und den Sportvereinen erfolgen, jedoch so zielgerichtet sein, dass in einem klar abgegrenzten Zeitraum auch Ergebnisse erzielt werden.

Projektzeitraum: 2015/2016