Sporttreiben ist ein kulturelles Gut geworden und die Städte und Gemeinden haben die gesellschaftliche Bedeutung des Sports mit seinen positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Funktionen erkannt. Für viele Kommunen ist der Sport mit all seinen Facetten heute ein wichtiger Standortfaktor, der eine imagefördernde Wirkung besitzt. Kurzum: seine Bedeutung ist so gewachsen, dass die politischen Verantwortlichen die Entwicklung des Sports in ihren Kommunen nicht dem Zufall überlassen wollen. D.h. mittels Richtlinien und den darin festgeschriebenen Kriterien soll eine gezielte Förderung der sporttreibenden Vereine und Organisationen erreicht werden, um sie in ihrer Hauptaufgabe, eine möglichst optimale Sportversorgung der Bevölkerung zu sichern, zu unterstützen.
Die kommunale Sportförderung ist zwar eine freiwillige Leistung der Städte und Gemeinden, die letztendlich von der jährlichen Mittelbereitstellung in den Haushaltsplänen abhängt, allerdings schaffen Richtlinien zur Sportförderung einen übergeordneten Rahmen für die kommunale Sportentwicklung. Sie übernehmen damit eine gewisse Steuerungsfunktion und stellen Weichen für eine wünschenswerte Entwicklung. In diesem Prozess ist ein partnerschaftliches Miteinander zwischen Sportverwaltung, Sportpolitik und den Sportakteuren von großer Wichtigkeit, um eine langfristige Planungssicherheit für beide Seiten zur Sicherstellung der Sportversorgung zu gewährleisten. Daher ist es sinnvoll, alle Beteiligten bei der Erstellung von Richtlinien und den sich dadurch ergebenden Handlungsspielräumen einzubeziehen, um trag- und zukunftsfähige Sportförderrichtlinien zu entwerfen.
Als kompetente und neutrale Experten begleiten wir Sie in diesem Prozess. Dabei können wir Sie mit den Ergebnissen unserer Studien zur kommunalen Sportförderung (z.B. interkommunale Vergleiche) optimal unterstützen.