Der Landkreis Gifhorn führt in Eigenregie eine Sportentwicklungsplanung durch. Dabei werden verschiedene Themenfeld der Sportentwicklung und der Sportpolitik angesprochen. Im Mittelpunkt stehen für den Landkreis vor allem die Bereiche, in denen der Landkreis die Planungs- und Entscheidungshoheit hat oder er für seine Mitgliedskommunen übergeordnete Konzepte und gute Beispiele bereitstellen kann. Ein Handlungsfeld sind bewegungsfreundliche Schulhöfe.
Das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (ikps) begleitet den Landkreis Gihorn bei ausgesuchten Themen. Wir stellen unser KnowHow und unsere 20jährige Erfahrung in der Sportentwicklungsplanung und bei der Planung und Gestaltung von Sport- und Bewegungsräumen zur Verfügung. Ein Handlungsfeld, welches durch den Landkreis vorbereitet und gestaltet werden kann, ist die Bewegungsförderung in den Bildungseinrichtungen. Hierzu zählen auch die bewegte Schule und bewegungsfreundliche Schulhöfe. Das ikps hat hierfür einen Praxisleitfaden für die bewegungsfreundliche Gestaltung des Schulfreiraumes und der Pausenhöfe erarbeitet. Dieser Praxisleitfaden bewegungsfreundliche Schulhöfe soll den Landkreis als Schulträger bei der Planung von bewegungsfreundlichen Schulhöfen als Richtschnur dienen, um so in einem strukturierten Prozess individuelle Planungen mit den Schulen zu entwickeln.
Fachlicher Hintergrund
Schülerinnen und Schüler verbringen im Zuge der Ganztagsschule immer mehr Zeit in der Schule. Die Schule bzw. das Schulgelände ersetzen dabei verstärkt Bewegungs- und Spielorte im Wohnumfeld, auf denen sich Kinder am Nachmittag bisher aufgehalten haben. Dies hat Folgen für die Ausgestaltung und Planung von schulischen Freiräumen, wobei vor allem die Schul- und Pausenhöfe im Mittelpunkt stehen.
Versteht man den Pausenhof als schulischen Sport- und Bewegungsraum, ist dessen Gestaltung und Ausstattung an den Bildungszielen der Schule auszurichten. Aus diesem Grund richten sich die räumliche Struktur und die inhaltlichen Elemente nach den jeweiligen Lehrplaninhalten des Faches Sport, den informellen Bewegungswünschen der Schülerschaft und der sport- und bewegungsbezogenen Gesamtkonzeption der jeweiligen Schule. Bei der Planung und Gestaltung sind die sozialräumlichen, stadtteil- oder wohnumfeldbezogenen Besonderheiten des Schulumfeldes zu berücksichtigen und in das schulische Raumangebot einzuplanen.
Aus diesem Grund sind die Überlegungen des Landkreises Gifhorn zu begrüßen, in einem strategischen Konzept den Schulen des Kreises Unterstützung bei der Überplanung der Schulhöfe anzubieten. Dieser Praxisleitfaden stellt dabei einen Baustein dar.